Rajkowski Tax – Ihr Navigator durch die Steuerlandschaft für Selbstständige, Immobilien und mehr.
Der Beratungsschwerpunkt unserer digitalen Steuerkanzlei umfasst die strategische Steueroptimierung von kleinen und mittelständischen Unternehmen, Immobilien sowie Start-Ups und Holdingstrukturen.
Darüber hinaus unterstützt unser Kanzleiinhaber als “Berater für Berater” Steuerberatungskanzleien insbesondere bei Gestaltungsfragen.
Marcel hat seine Laufbahn in der Steuerberatung bei der Branchengröße Deloitte begonnen und setzte seinen Weg bei renommierten Unternehmen wie Vonovia und Grant Thornton fort. Neben M&A Transaktionen und der internationalen Beratung von DAX-Konzernen hat er umfangreiche Kenntnisse im Bereich Familienunternehmen und Immobiliensteuerrecht. Doch Marcel versteht nicht nur die großen Zusammenhänge, er kennt auch die Anforderungen von mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. Gemeinsam mit seinem engagierten Team bietet er eine umfassende und persönliche Beratung vor Ort in Heinsberg sowie bundesweit digital. Bei Marcel stehen Sie und Ihre steuerlichen Bedürfnisse im Mittelpunkt.
Wir sind Ihr Online-Steuerberater und überzeugt davon, dass Digitalisierung ein wichtiger Bestandteil des modernen Geschäftslebens ist.
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Die EU-Kommission richtet ein gemeinsames Unionssystem für die Bewertung der Nachhaltigkeit von Rechenzentren in ihrem Hoheitsgebiet ein. Am 17.05.2024 wurde die delegierte Verordnung (EU) 2024/1364 über die erste Phase der Einrichtung eines gemeinsamen Bewertungssystems veröffentlicht.
Die Europawahl markiert das Ende einer Legislaturperiode, die insbesondere im Digitalbereich eine enorme Menge an Gesetzen hervorgebracht hat. Doch wie geht es in der EU-Digitalpolitik weiter, fragt sich der DIHK. Die weitere Weichenstellung ist für die Wirtschaft von großer Bedeutung, denn die Ausrichtung der Digitalpolitik ist ein wesentlicher Faktor im globalen Wettbewerb, in dem sich der Wirtschaftsstandort Europa auch im Zuge der weltweiten Digitalisierung und harter Konkurrenz behaupten muss.
Aufgrund des EuGH-Urteils C-45/20 und C-46/20 sowie der BFH-Urteile XI R 28/21 (XI R 3/19) und XI R 29/21 (XI R 7/19) sowie V R 4/20 ändert sich die Anwendung der Rechtsprechung, das BMF ändert zudem den UStAE in Abschnitt 15.2c (Az. III C 2 - S-7300 / 19 / 10002 :001).